Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Nach § 51a BImSchG wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Beratung der
Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums eine Kommission für Anlagensicherheit gebildet.
Die Kommission für Anlagensicherheit soll gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus
besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen. Sie schlägt darüber
hinaus dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln) unter
Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit
zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger
veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände,
spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin
dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
In die Kommission für Anlagensicherheit sind im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
neben Vertreterinnen oder Vertretern der beteiligten Bundesbehörden sowie der für den
Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden insbesondere Vertreterinnen oder Vertreter
der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Gewerkschaften, der Sachverständigen nach § 29a und der
zugelassenen Überwachungsstellen nach § 17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, der
Berufsgenossenschaften, der beteiligten Wirtschaft sowie Vertreterinnen oder Vertreter der nach § 24 der
Betriebssicherheitsverordnung und § 21 der Gefahrstoffverordnung eingesetzten Ausschüsse zu berufen.
Die Geschäftsordnung der Kommission für Anlagensicherheit wurde am 08.12.2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Geschäftsordnung der KAS vom 07.11.2006
